Bisher gibt es kaum quantitative und qualitative Erhebungen, die Auskunft über Diskriminierung, Zugangsbarrieren und Aufstiegsmöglichkeiten für von Diskriminierung betroffene Personen in Parteien geben. Mit einer qualitativen Erhebung zu Diskriminierungserfahrungen innerhalb der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, ist Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership im Auftrag des Bundesvorstandes der Partei einen ersten Schritt gegangen, spezifische Erkenntnisse über die Mechanismen von Ausschlüssen sowie wirksame Maßnahmen zur Inklusion bei den Grünen zu erlangen.
Die Forderung nach Inklusion und umfassender gesellschaftlicher Teilhabe diskriminierter Gruppen betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Besondere Bedeutung hat sie in Bezug auf die Repräsentativität von Parteien. Der Anteil von Parteimitgliedern sowie Amts- und Mandatsträger*innen mit Diskriminierungserfahrung ist in Deutschland jedoch sehr gering. Insbesondere Personen mit Rassismuserfahrung sind in der deutschen Parteienlandschaft unterrepräsentiert.
Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership wurde vom Bundesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen beauftragt qualitative Erhebungen durchzuführen, um die internen Strukturen zu beleuchten. Die Fokusgruppen hatten das Ziel, ein besseres Verständnis von Diskriminierungserfahrungen und Vielfaltsdynamiken innerhalb der Partei zu erlangen.
In vier Fokusgruppen haben im Herbst 2020 Teilnehmende, die auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene ein Amt oder Mandat innehaben oder anderweitig stark innerhalb der Partei engagiert sind, ihre Erfahrungen mit Diskriminierung innerhalb der Partei geteilt. Sie sind über ihre Erfahrungen ins Gespräch gekommen und haben sich darüber ausgetauscht, welche Strukturen inklusiv und stärkend wirken und was sie von der Partei erwarten. Im Rahmen der Fokusgruppen haben wir die Diskriminierungsdimensionen Rassismus, Hetero- und Cis-Sexismus sowie Klassismus, und wie diese intersektional wirken, betrachtet. Die Dimension Rassismus wurde in einer Fokusgruppe mit Personen, die auf Landes- und Bundesebene aktiv sind und in einer weiteren Fokusgruppe mit Personen, die auf der Kreisebene aktiv sind, behandelt.
Teilgenommen haben Personen, die von der jeweilig besprochenen Diskriminierungsform selbst betroffen waren, wodurch wir Räume geschaffen haben, in denen offen über individuelle Erfahrungen mit Diskriminierung in der Partei gesprochen werden konnte. Um viele unterschiedliche Perspektiven auf das Thema zu hören, haben wir zudem auf intersektionale Erfahrungen und eine Vielfalt in Bezug auf u.a. Alter, Region, Geschlechtsidentität, Community-Anbindung innerhalb der Gruppen geachtet. Die Fokusgruppen wurde aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie online durchgeführt, was die Teilnahme von Parteimitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet erleichtert hat. So waren Personen aus 11 Bundesländern vertreten. Das Online-Format hat zudem eine generelle zeitliche Flexibilität begünstigt, sodass Personen mit Sorgeverantwortung oder eingeschränkter Mobilität und Personen innerhalb oder am Rande ihrer Arbeitszeit einfacher teilnehmen konnten.
Die Ergebnisse der Fokusgruppen geben Aufschluss über strukturelle Diskriminierung, Zugangsbarrieren, aber auch über Strategien des Verbleibs und Aufstiegs von diskriminierten Gruppen in der Partei. Darüber hinaus beinhalten die Ergebnisse konkrete Forderungen der Teilnehmenden der Fokusgruppen an die Partei, um Barrieren abzubauen, Teilhabe zu ermöglichen und das Empowerment von diskriminierungserfahrenen Menschen in der Partei zu fördern. Die anonymisierten Ergebnisse der Fokusgruppengespräche dienten als Vorbereitung für das „Vielfaltsstatut“, das am Parteitag im November 2020 in Anlehnung an das Frauenstatut, das sich die Partei 1986 gegeben hat und damit Vorreiter*in in Sachen parteipolitische Gleichstellung in der deutschen Parteienlandschaft wurde, beschlossen wurde. Im Vielfaltsstatut festgeschrieben wurde das Vielfaltsreferat in der Bundesgeschäftsstelle und der Diversitätsrat auf Bundesebene, die zuständig für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung und der Förderung von Teilhabe von (rassistisch) diskriminierten Gruppen sind. Der Fortschritt der strukturellen Veränderungen soll alle 2 Jahre wissenschaftlich evaluiert und auf der Bundesdeligiertenkonferenz vorgestellt werden.